Update - Corona-Verordnung zum 27. Dezember geändert

  27.12.2021

Liebe OeFit-Mitglieder,

ab heute 27.12.2021 gilt eine neue aktualisierte Corona-Verordnung in Baden-Württemberg.
https://km-bw.de/CoronaVO+Sport

Maskenpflicht

In der Corona-Verordnung ist geregelt, dass Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres innerhalb geschlossener Räume eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen sollen. In begründeten Fällen ist auch eine medizinische Maske zulässig. Diese Regelung gilt auch abseits des Sportbetriebs in Sportstätten, es gelten dabei die Ausnahmen der Corona-Verordnung des Landes.
Vereinfacht gesagt: Kommen und gehen mit Maske, während des Trainings kann die Maske abgelegt werden.

Zutritt bei 2G+-Regelung

Ist der Zutritt zu Sportstätten nur immunisierten Personen nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet (2G+-Regelung), gilt dies entsprechend der Corona-Verordnung nicht für

- geimpfte Personen, deren Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung nicht länger als 3 Monate (bisher 6 Monate) zurückliegt,
- genesene Personen, deren PCR-Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als 3 Monate zurückliegt,
- geimpfte Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, oder
- Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht.

Damit wird die Gültigkeitsdauer einer vollständigen Impfung bzw. einer zurückliegenden Corona-Infektion entsprechend der STIKO-Empfehlungen angepasst.

Wir bitten um euer Verständnis und hoffen euch 2022 angenehmere Informationen mitteilen zu können.
Euer OeFit Team